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Das neue Gesetz zum Schutz für Prostituierte ist in Kraft. Zumindest in Leonberg Kreis Böblingen hat es allerdings einen unerwarteten Nebeneffekt. In den fünf Bordell en der Stadt herrscht buchstäblich tote Hose. Eine Betreiberin bezeichnet ihre Kundschaft gar als Familie und bittet selbige um Tipps für neue Räume. Hauptzweck des neuen Rechts ist, die überwiegend aus dem Ausland stammenden Prostituierten mit deutschen Behörden in Kontakt zu bringen.
Sie müssen sich vor dem Arbeitsantritt in einer Stadt zu Beratungsbesuchen bei den Gesundheitsämtern anmelden. Dort werden die Frauen über gesundheitliche Gefahren, Verhütung und die Gesetzeslage aufgeklärt. Auf einen wichtigen Aspekt des neuen Rechts müssen Bordellbetreiber die Freier per Aushang hinweisen. Sie sind verpflichtet, Kondome zu benutzen.
Neben dem Schutz vor Geschlechtskrankheiten soll das neue Recht helfen, Fälle von Menschenhandel aufzudecken. In der Branche ist es allerdings hoch umstritten. Weil die Frauen registriert werden und die entsprechenden Papiere bei sich tragen müssen, haben Prostituiertenverbände sogar eine Verfassungsklage eingereicht. Jene fünf Leonberger Bordelle scheitern an Randaspekten des Gesetzes.
Es enthält auch einige baurechtliche Vorschriften. Die Betriebe müssen mit Notrufanlagen ausgestattet, Zimmertüren müssen jederzeit von innen zu öffnen sein. Auch die hygienischen Vorschriften wurden verschärft, insbesondere für die sanitären Anlagen. Diese Vorgaben sind in den Leonberger Häusern unerfüllbar. Die Bordelle in Böblingen und Sindelfingen sind von diesen Änderungen nicht betroffen.
Die Vorgaben würden nicht kontrolliert, sondern entsprechende Anträge auf Umbauten abgewartet. Im Gesundheitsamt überrascht das Interesse an den Beratungsgesprächen. Teilweise hätten die Frauen sie selbst vereinbart, teilweise seien sie von Bordellbetreibern angemeldet worden.